Von der Lancierung bis zur Erneuerungsphase einer gebäudetechnischen Steuerung bieten wir alle dazu erforderlichen Dienstleistungen sowie die Lieferung von bereichsspezifischen Komponenten an.

Bemerkungen zu unserer Offerte

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1. Allgemein
Für den Auftrag gelten unsere „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen" sowie die nachfolgenden Bemerkungen. Andere Abmachungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Leistungsumfang
Apparate und Dienstleistungen gemäss nachfolgender Spezifikation.
Die Preiskalkulation basiert auf bewährten und praxiserprobten Standardlösungen der Firma SchützService AG. Im Preis nicht inbegriffen sind spezielle kunden- oder planerspezifische Wünsche, die zum Zeitpunkt der Offertestellung nicht in schriftlicher Form bekannt gewesen sind.

Zusätzliche, nicht im spezifizierten Leistungsumfang enthaltene Dienstleistungen werden, gemäss geltenden Tarifen, nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Unser Angebot gilt ausschliesslich bei einer Bestellung des gesamten offerierten Systems. Bei Teilbestellungen erstellen wir Ihnen gerne ein revidiertes Angebot.

3. Feldgeräte
Die Ventiltypen müssen bei der Ausführung überprüft und ggf. neu ausgelegt werden.
Die Inbetriebsetzung der Feldapparate beinhaltet: Funktionskontrolle der Geräte, Einstellen der Parameter und Sollwerte gemäss Vorgaben. Nicht inbegriffen sind: Kontrolle des Einbaus, der Installation und der Beschriftung.

4. Gesamtschema
Die Beschaffung der notwendigen Unterlagen bei Drittfirmen ist nicht Bestandteil unseres Angebotes. Sämtliche verbindlichen Fremdschemata und technischen Daten müssen uns durch den Unternehmer vor der Schemaausarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Zusatzaufwendungen sowie Folgekosten aufgrund von falschen oder unvollständigen Unterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Funktionsbeschrieb
Unser Funktionsbeschrieb für den Betreiber der Anlage stellt die Schwerpunktfunktionen der Regulierung und Steuerfunktionen dar. Ein detaillierter, kundenspezifischer Funktionsbeschrieb ist nicht Bestandteil unseres Leistungsumfanges.

6. Erstmalige Inbetriebsetzung
Unser Preis gilt nur bei einer Inbetriebsetzung während der Arbeitszeit von Montag bis Freitag, 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Folgende Aufwendungen sind NICHT im Inbetriebsetzungspreis enthalten: Provisorische und etappenweise Inbetriebsetzung, Sommer-Winter-Nachregulierung, Koordination der Inbetriebsetzungsarbeiten mit beteiligten Unternehmern.

Nach erfolgter Inbetriebsetzung werden weiterführende Betriebskontrollen und Instruktionen als auch Neueinstellungen von Sollwerten und Zeitschaltprogrammen separat in Rechnung gestellt.

7. Dokumentation
Die Dokumentation, nach SchützService-Standard und in 3-facher Ausführung, umfasst: Inbetriebsetzungsprotokoll, Einstellparameter, revidierte Schemata, Datenblätter für die von uns gelieferten und in Betrieb genommenen Apparate.

8. In der Offerte nicht enthalten
Folgende Lieferungen und Leistungen sind nicht Bestandteil unserer Offerte: Montage und Verdrahtung der gelieferten Apparate, Gegenflanschen, Verschraubungen der Regelventile und Bezeichnungsschilder.

Belp, Frühjahr 2010